Geheime Wahlen stärken statt abschafffen – ein Vorschlag

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einem Videoclip von Professor Dr. Christian Rieck mit dem Titel „Geheime Wahlen aus Sicht der Spieltheorie“.


Demokratietheoretische Verunsicherung im Anschluss an die Thüringenwahl


„Zeithistorischer“ Hintergrund sind zum einen die Thüringen-Wahl, bei der im Anschluss an die Landtagswahl vom 27.10.2019 am 5. Februar 2020 der FDP-Kandidat Thomas Kemmerich mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsident gewählt wurde.


Im Anschluss an dieses Ereignis, das auf diesem Blog ausgiebig thematisiert wurde, entspann sich eine heftige und kontroverse Debatte, die sowohl ethische als auch demokratietheoretische Aspekte berührte.


 

Aus der rechten Ecke kommen hingegen Phantasien, Arbeitslosen das Wahlrecht zu entziehen.

Keine gute Zeit für Demokraten.


Geheime Wahlen aus Sicht der Spieltheorie


Christian Riecks Video hingegen wirft Fragen auf wie „Was ist das Wesen geheimer Wahlen“ und „Wie können Wahlen noch geheimer werden?“


Dabei verfolgt er einen spieltheoretischen Ansatz, der abstrakt zu fassen versucht, wie ein Zustand in einer Idealwelt aussehen müsste. Er argumentiert, dass die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Gremium mit hundert Personen eine Stimme den Ausschlag gibt, sehr klein ist.


Im Vordergrund steht die Frage, wie eine Wahlsituation aufgebaut sein muss, um Probleme zu minimieren, die zum Beispiel aus Bedrohung, Bestechung oder mafiösen Strukturen entstehen können.


Hierbei stellt Rieck die These auf, dass ein Wahlberechtigter idealerweise nicht beobachten können sollte, was ein anderer Wahlberechtigter macht. So könne die geheime Wahl als Kernelement demokratischer Abstimmung gestärkt werden. 

Ohne direkt auf die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen einzugehen, analysiert Rieck das Problem des „Argument(s)“ ad hominem.

Es dient als Argument für Einschränkung der geheimen Wahl: Wird bei einer Wahl der Kandidat von einer „falschen“ Person gewählt, so wird durch das Wahlverhalten der „falschen“ Person das, was wählt wird (Sachthema oder Person) aus einer richtigen Wahl zu einer falschen Wahl.

Spieltheoretisch handelt es sich hier um ein klassisches Scheinargument: ein „Argument“ ad hominem sollte in einem Spiel, das nach den Regeln, die auf der Spieltheorie aufbauen, nicht gelten. Vielmehr gilt in der Spieltheorie das Axiom, dass Lösungskonzepte, um sinnvoll zu sein, nicht auf die Benennung der Spieler reagieren sollen.

 


Geheime Abstimmungen sind nicht geheim genug


Ein Problem bei derzeitigen geheimen Abstimmungen, so Rieck, besteht darin, dass man durch die Anzahl der Stimmen teilweise zurückverfolgen kann, von wem sie gekommen sein müssen. 


Dieses Problem ist umso größer, je kleiner ein Gremium ist. Riecks Lösungsvorschlag besteht darin, dass man nicht veröffentlichen darf, wie viele Stimmen die einzelne Person, der einzelne Vorschlag bekommen hat.

Ich finde Beitrag Christian Riecks äußerst interessant, erscheint doch ein wichtiges Rechtsgut in Deutschland durch die Umstände oder Taktiken im Rahmen der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen massiv beschädigt worden zu sein.

 


Geheime Wahlen zählen zum Grundbestand der deutschen Verfassung

Geheime Wahlen sind in Deutschland ein hohes Rechtsgut. Ich zitiere:

38 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 31. Juli 1970 wie folgt: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Ähnliches gilt auch für die Landesparlamente. Statt das Grundgesetz, das in turbulenten Zeiten einen unentbehrlichen Anker darstellt, zu stabilisieren und seine Umsetzung zu festigen und auszubauen, zeigen Beiträge wie der zitierte Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, dass in Deutschland grundlegende Verfassungsnormen nicht ausreichend sicher und stabil verankert sind.


Vor diesem Hintergrund sind die in dem Video von Christian Rieck vorgestellten Gedanken extrem hilfreich.


In den Kommentaren zu dem Clip wurde zu Recht ein Schwachpunkt des Konzeptes moniert: Wer kontrolliert das Ergebnis? Wer stellt sicher, dass nicht die Besetzung des notwendigen Kontrollgremiums wiederum die Möglichkeit eröffnet, Rückschlüsse zu ziehen oder gar Ergebnisse zu fälschen.


Per Zufallsgenerator generierte Kennung


Mein Vorschlag zur Ergebniskontrolle: Ich würde ein dreistufiges Verfahren wählen, bei dem alle Abgeordneten eine per Zufallsgenerator generierte Kennung bekommen, ohne dass auf einer Liste vermerkt werden darf, welcher Abgeordnete welche Kennung erhält.


Wahl in einer Wahlkabine


Man könnte dies beispielsweise so regeln, dass die Abgeordneten auf den Weg zur Wahlkabine eine Kennung aus einer Urne ziehen, danach geben ihre Stimme ab und schreddern den Zettel anschließend – so ähnlich wie dies bei einem Pfandbon an einer automatischen Kasse geschieht.


Dadurch wird sichergestellt, dass nur wahlberechtigte Personen wählen und ihr Abstimmungsverhalten auch tatsächlich geheim bleibt.


Sicherung des Wahlergebnisses in einer verschlüsselten Datenbank


Eine Blockchain oder eine andere Datenbank speichert die Wahl und die Stimmenverteilung. Hierbei werden auch die Kennungen gespeichert, weswegen es so wichtig ist, dass auf keiner Liste erfasst wurde, welcher Abgeordnete welche Kennung erhalten hat.


Diese Datei oder Blockchain darf nur auf einen Gerichtsbeschluss hin von vereidigten Personen gelesen werden, wenn jemand begründete Zweifel an einem manipulationsfreien Wahlverlauf äußert.


Nur dann, wenn sich diese Zweifel juristisch nicht aus dem Weg räumen lassen, darf die Stimmenverteilung einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gebracht werden, die aber einer Schweigepflicht unterliegen müssen.


Die Folge: die Stimmenverteilung bleibt geheim, ist aber bei Bedarf nachprüfbar. Abgeordnete können sowohl Erpressungen, Bedrohungen als auch Bestechungsversuche unterlaufen. Sie können sich dem Fraktionszwang entziehen.


Und taktischen Spielchen mit der Intention, dem politischen Gegner und dem demokratischen Konsens Schaden zuzufügen, wäre ebenfalls die Grundlage entzogen.

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