Der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen hat erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Stimmen wie die NZZ, Joachim Steinhöfel, Henryk M. Broder oder das Portal NIUS sehen darin eine demokratiegefährdende Maßnahme.
Ich teile diese Bewertung in dieser Schärfe nicht. Richtig ist: Der Ausschluss eines Kandidaten ist ein gravierender Eingriff in das passive Wahlrecht und bedarf deshalb einer strengen rechtlichen Prüfung. In Deutschland steht genau diese Prüfung zur Verfügung: Wahlausschuss, Verwaltungsgericht, gegebenenfalls Verfassungsgericht. Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich zur Wahl zu stellen, ist ein fundamental geschütztes Recht, das eng mit dem Demokratieprinzip nach Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 38 des Grundgesetzes verbunden ist. Gerichte lassen einen Ausschluss nur bei schwerwiegenden und eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften zu. Hinzu kommt das Prinzip der Chancengleichheit, das verlangt, dass alle Parteien und Wahlbewerber gleiche Möglichkeiten haben, an einer Wahl teilzunehmen und Wählerstimmen zu erhalten. Ein fehlerhafter Ausschluss verletzt dieses Prinzip, selbst wenn der Fehler nur formaler Natur war. Wird ein Kandidat oder eine Liste zu Unrecht ausgeschlossen und könnte das Ergebnis dadurch beeinflusst werden, ist in der Regel eine Wiederholung der Wahl notwendig. Nur so wird sichergestellt, dass das Ergebnis den tatsächlichen Wählerwillen abbildet. Das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichte betonen zudem, dass Anforderungen an die Zulassung von Wahlvorschlägen nicht zu überzogenen Hürden führen dürfen.
Vor diesem Hintergrund ist es durchaus möglich, dass die Gerichte den Ausschluss des AfD-Kandidaten als rechtswidrig bewerten und eine Neuwahl anordnen. Das wäre jedoch kein Zeichen einer Krise, sondern Ausdruck der Fähigkeit des Rechtsstaats, Fehler zu korrigieren.
Der Fall ist bemerkenswert, weil er die Spannung zwischen politischem Handeln und rechtlicher Begrenzung sichtbar macht. Er ist aber nicht so gravierend, wie er von einigen konservativen oder rechten Kommentatoren dargestellt wird.
Demokratie zeigt ihre Stärke nicht durch Fehlerfreiheit – auch nicht bei Fehlern, die Elemente von Willkür enthalten –, sondern durch wirksame Korrekturmechanismen. Zugleich liegt in der Entscheidung des Ludwigshafener Wahlausschusses ein Risiko: Sie könnte nicht nur zu einer Wiederholung der Wahl führen, sondern die politischen Fronten weiter verhärten und paradoxerweise dazu führen, dass der Stimmenanteil der AfD am Ende wächst.
